(DOWNLOAD) "Lässt sich die Todesstrafe rechtfertigen?" by Natalia Bokova ~ Book PDF Kindle ePub Free
eBook details
- Title: Lässt sich die Todesstrafe rechtfertigen?
- Author : Natalia Bokova
- Release Date : January 26, 2015
- Genre: Social Science,Books,Nonfiction,
- Pages : * pages
- Size : 292 KB
Description
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Note: 2,0, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta (Institut für Sozialwissenschaften und Philosophie), Veranstaltung: SW-5.2 Die Rechtfertigung der Strafe, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Todesstrafe, die Beraubung des Lebens eines Menschen als Bestrafung, steht im Zusammenhang mit der Geschichte und der Entwicklung des Menschen. Die Todesstrafe diente und dient in vielen Ländern immer noch als Bestrafung und zur Abschreckung. Im Mittelalter wurde die Hinrichtung öffentlich durchgeführt. Dementsprechend hatte sie auch viele Zuschauer. Im Mittelalter galt das für viele Zuschauer als Vergnügen. Im Rahmen der Inquisition der katholischen Kirche wurden tausend Frauen öffentlich verbrannt, die beschuldigt wurden Hexen zu sein oder eine Beziehung mit dem Teufel zu haben. Mit den Jahren, mit der gestiegenen Lebensqualität, der Entwicklung der Technik, dem kulturellen Wandel hat die Todesstrafe ihre Präsenz-Wirkung verloren. Jetzt wird die Todesstrafe unauffällig und ohne große Show vollzogen. Die Methode der Hinrichtung hat sich auch verändert. Das Abschlagen der Köpfe wurde durch den elektrischen Stuhl und die Todesspritze ersetzt. Interessant ist, dass die Menschen nicht anfingen über die Abschaffung der Todesstrafen nachzudenken, sondern sich Gedanken machten, wie man die Todesstrafe mechanisieren kann, damit derjenige, der sie ausführt, sich nicht wie ein Mörder fühlt. Als das Leben anfängt viel leichter zu werden und die Rate derjenigen, die zur Todesstrafe verurteilt werden, sinkt, beginnen viele sich zu fragen, woher wir Menschen das Recht nehmen, den anderen das Recht auf Leben zu nehmen. Hiermit stellt sich die Frage, ob sich die Todesstrafe rechtfertigen lässt.